Datenschutz Kita

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung, die das vorher geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt. Diese Verordnung stellt Regeln zur personenbezogenen Datenverarbeitung zur EU-weiten Vereinheitlichung auf. Auch Kitas sind betroffen.
Datenschutz Kita
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Erklärung der Datenschutz-Grundverordnung

Bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) handelt es sich um eine europaweite Datenschutzverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 für alle EU-Staaten gilt. Vor dem Inkrafttreten der Verordnung hat jedes europäische Land eine eigene Lösung gehabt. Der Kern der neuen Regelung beinhaltet das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. In anderen Worten bedeutet das, dass jede Person ein Recht darauf hat, zu erfahren, wie ihre personenbezogenen Daten verwendet und verarbeitet werden.

Änderungen der DSGVO

Durch die neue Datenschutzverordnung muss die Datenverarbeitung transparenter sein als vorher. Wenn Daten von Personen verarbeitet werden, müssen diese Personen darüber informiert werden, was mit den Daten passiert.

Datenschutz in Kitas

Sind Kitas auch von der neuen Datenschutzverordnung betroffen? Ja, sind sie. Denn Kinder müssen laut der Verordnung besonders geschützt werden, da sie sich in so jungem Alter der Risiken, Folgen, Garantien und ihrer Rechte bezüglich der personenbezogenen Datenverarbeitung noch nicht in ausreichendem Maße bewusst sind. Datenschutz ist nicht nur schützend für das Kind und die Familie, sondern auch für den Träger und die Einrichtung. Zwischen Kitas und den Familien besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis, da die Mitarbeitenden der Kitas Zugang auf Informationen haben, die detaillierte Einblicke in die familiären Umstände von einer Gruppe von Menschen haben. Diese Daten zu erheben ist allerdings eine Notwendigkeit, um die Kinder in der Einrichtung aufnehmen zu können.

Zu diesen personenbezogenen Daten zählen:

  • Name, Geburtstag, Anschrift
  • Datum der Tetanusimpfung
  • Arzt des Kindes
  • Name, Adresse und Telefonnummer der Erziehungsberechtigten
  • Kontaktdaten von weiteren Personen mit Unterschrift
  • Ggf. Name und Geburt der Geschwister
  • Krankheiten wie beispielsweise Asthma, Diabetes oder epileptische Anfälle, die während der Betreuungszeit zu Notfällen führen können

Definition personenbezogene Daten

Wenn man von personenbezogenen Daten spricht, sind Informationen gemeint, aus denen man eine Person eindeutig identifizieren kann. In einer Kita sind das zum einen der Name und die Anschrift eines jeden Kindes und der Angestellten. Zum anderen aber auch Daten über die Bildungs- und Lerndokumentation und Bilder.

Das Besondere an diesen Daten ist, dass man anhand dieser eine Person identifizieren kann. Deshalb dürfen diese nur durch Einwilligung und vorheriger Prüfung erhoben und abgespeichert werden. Des Weiteren ist eine Begründung abzugeben, warum die Daten überhaupt gebraucht werden. Eltern können diese Daten anfordern und können zu jeder Zeit erfahren, was mit ihren eigenen Daten oder den Daten ihres Kindes geschieht. Die pädagogischen Fachkräfte sind zur Auskunft verpflichtet.

DSVGO zu Fotos in Kindertagesstätten

Ein weiteres heikles Thema in Bezug auf den Datenschutz in Kitas ist das Fotografieren der Kinder. Dürfen die Angestellten Fotos von den Kindern machen? Ja, das dürfen sie. Es gilt hier aber datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Denn bei Fotos von den Kindern der Kita handelt es sich um personenbezogene Daten und dürfen nur gemacht werden, wenn sie für den Betrieb der Kindertageseinrichtung erforderlich sind oder mit vorheriger Einwilligung der Eltern. Dies gilt auch bei Gruppenfotos.

Speicherung der Daten

Was passiert mit den Daten? Die erhobenen Daten werden in Dateien oder in Akten abgespeichert. Nur befugte Personen dürfen Zugang auf die Daten der Kinder und Familien haben. Sobald ein Kind die Kindertagesstätte wieder verlässt, ist eine unverzügliche Löschung der persönlichen Daten Pflicht. Den Eltern muss das Portfolio ausgehändigt werden. Wenn es Gründe auf Seite der Kindertagesstätte für eine längere Aufbewahrung der Daten gibt, muss dafür eine rechtliche Grundlage oder eine Einwilligung der Eltern vorliegen. Auch sonstige Daten, die beispielsweise wegen Fördermaßnahmen erhoben wurden, dürfen nur entsprechend der Fristen aufgehoben werden.

Datenpanne

Im Fall einer Datenpanne muss diese innerhalb des Zeitraums von 72 Stunden bei der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden. Datenpannen liegen vor bei Hackerangriffen und Diebstählen von Computern und Akten. Personen, deren Daten betroffen sind, müssen über diese Datenpanne schnellstmöglich und ohne schuldhaftes Zögern informiert werden.

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